AGB

§ 1 Anwendungsbereich
Für Verträge mit Oliver Devey, Waldhornstr. 2 – 49377 Vechta (im Weiteren auch „smscom24.de“ oder „smscom24.net“) für die Dienste von www.smscom24.de und/oder www.smscom24.net gelten ausschließlich diese Vertragsbedingungen. Abweichenden Regelungen wird widersprochen. Andere als die hierin enthaltenen Regelungen werden nur mit unserer ausdrücklichen Anerkennung wirksam. Diese Vertragsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mündliche Nebenabreden sollen auf einem dauerhaften Datenträger, z.B. E-Mail, dokumentiert werden. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Bestätigungsklausel, sowie die Vereinbarung von Lieferterminen oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Bestätigung durch Oliver Devey.

§ 2 Angebote
Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich verbindlich zugesichert werden. Bestellungen sind nur verbindlich, wenn wir sie bestätigen oder wenn wir ihnen durch Ausführung des Auftrages nachkommen. Es gelten die allgemeinen Preisbestimmungen nach § 6 dieser AGB.

§ 3 Vertragsgrundlagen
Im Rahmen des Vertragsverhältnisses sind die jeweils gültigen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen, soweit sie die GSM-Netze betreffen, zu beachten. Neben der strikten Wahrung des Fernmeldegeheimnisses gehören hierzu insbesondere die Bestimmungen der Telekommunikationsdienste-Datenschutzverordnung (TDSV), des Telemediengesetzes (TMG) sowie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

§ 4 Rechte & Pflichten

4.1 Die Verfügbarkeit der Systeme beträgt jeweils 95% im Jahresdurchschnitt. Oliver Devey gewährleistet nicht, dass eine ordnungsgemäß an den Empfänger adressierte SMS diesen tatsächlich erreicht, da Oliver Devey auf die Übertragung der Nachricht im Internet und in dem Netz des Mobilfunkbetreibers keinen Einfluss hat. Aufgrund der technischen und wirtschaftlichen Dimensionierung der angesteuerten Netze und in Abhängigkeit von den funktechnischen Ausbreitungsbedingungen (z.B. Funkschatten) muss der Auftraggeber damit rechnen, dass eine Funkverbindung nicht jederzeit und an jedem Ort hergestellt werden kann, bzw. beeinträchtigt wird.

4.2 Sind voraussehbare Wartungsarbeiten erforderlich, werden diese mit einem Vorlauf von drei (3) Tagen angekündigt. Die Wartungsarbeiten werden nicht in Peak-Zeiten, sondern in der Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr nachts durchgeführt. Voraussehbare Wartungszeiten dürfen jahresdurchschnittlich einen Umfang von zwei (2) Stunden pro Woche nicht übersteigen. Voraussehbare Wartungszeiten werden bei der Berechnung der Verfügbarkeit nicht berücksichtigt.

4.3 Sind unerwartete Wartungsarbeiten zur Aufrechterhaltung der Systemfunktionalitäten erforderlich, wird dies dem Auftraggeber unter Angabe der Anfangs- und voraussichtlichen Endzeit unverzüglich mitgeteilt. Zu diesem Zweck und zur Klärung aller technischen und organisatorischen Abwicklungsfragen im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages benennt der Auftraggeber gegenüber Oliver Devey eine Kontaktstelle, die jederzeit erreichbar ist.

4.4 Tritt eine Störung der Systeme auf, wird Oliver Devey nach Kenntnis von der Störung unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Stunden mit der Fehlerbehebung beginnen und verpflichtet sich, werktags innerhalb von 24 Stunden Abhilfe zu schaffen.

4.5 Sind unerwartete Wartungsarbeiten oder Störungsbehebungen aus Gründen erforderlich, die der Auftraggebersphäre entstammen, und ist dadurch das Funktionieren der Systeme gestört, werden diese Ausfallzeiten bei der Berechnung der vertraglich geschuldeten Verfügbarkeit nicht berücksichtigt. Ist der Ausfall vom Auftraggeber zu vertreten, ist Oliver Devey berechtigt, die durch den Ausfall entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt zu verlangen.

4.6 Aus der Einschränkung oder vorübergehenden Einstellung des Dienstangebotes entstehen keinerlei Haftungsansprüche des Auftraggebers gegenüber Oliver Devey. Dies gilt auch für nicht von Oliver Devey zu vertretende Störungen, wie z. B. beim vorübergehenden Ausfall von Telekommunikationseinrichtungen oder einzelner GSM-Netze. Oliver Devey wird den Auftraggeber über die Planung der o. g. Änderungen, Modifikationen und Verbesserungen möglichst frühzeitig informieren. Beeinträchtigungen bei der Nutzung der GSM-Netze, längerfristige Einschränkungen oder Einstellungen des Dienstangebotes seitens Oliver Devey oder einzelner Netzbetreiber werden dem Vertragspartner nach Möglichkeit so rechtzeitig mitgeteilt, dass entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung geschäftlicher Nachteile eingeleitet werden können.

§ 5 Rechte & Pflichten des Auftraggebers

5.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, insgesamt ein maximales Nachrichtenaufkommen von 10.000 Nachrichten pro Stunde nicht zu überschreiten. Sollte sich die Notwendigkeit einer Erhöhung der Nachrichtenmenge abzeichnen, werden die Vertragsparteien eine einvernehmliche schriftliche Regelung herbeiführen. Auftragsvolumen von größer 50.000 SMS pro Tag sind Oliver Devey mindesten 5 Arbeitstage im voraus zu melden. Oliver Devey ist berechtigt, aus technischen Gründen von einem Versand abzusehen oder ihn auf einen geeigneten Zeitpunkt zu terminieren sowie die weiteren Bedingungen festzulegen.

5.2 Der Auftraggeber ist für den Inhalt der von ihm an Oliver Devey zur Weiterleitung übergebenen Nachrichten alleine verantwortlich. Er versichert, dass der Versand von SMS-Nachrichten nur an Empfänger erfolgt, die zum Erhalt der Nachricht berechtigt und mit dem Erhalt einverstanden sind. Der Auftraggeber versichert, dass er den Dienst ausschließlich unter Beachtung der geltenden gesetzlichen, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen nutzt und über die insoweit gegebenenfalls erforderlichen Einwilligungen seiner eigenen Kunden zur Übermittlung von Daten an oder über das smscom24.de/.net Gateway verfügt. Der Auftraggeber weist Oliver Devey auf Verlangen nach, dass eine Einwilligung vorgelegen hat bzw. zwischen dem Auftraggeber und dem Empfänger der SMS ein Vertragsverhältnis bestand, das im Innenverhältnis zum Empfang der Kurzmitteilung berechtigt. Sollte die Einwilligung nicht nachweisbar sein, kann Oliver Devey eine eventuell gegen Ihn erhobene Strafzahlung seitens seiner Partner oder der Netzbetreiber beim Auftraggeber geltend machen bzw. den Partner oder Netzbetreiber ermächtigen, die Strafzahlung unmittelbar beim Auftraggeber einzufordern.

5.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm bekannten Informationen oder Nachrichten, welche die nachfolgenden Themenkreise betreffen, nicht über den Service von Oliver Devey zu verschicken:

Informationen, die

• dem Strafgesetzbuch unterfallen,
• die Grundrechte der Bundesrepublik Deutschland missachten oder gegen diese verstoßen,
• Themen und Inhalte mit pornographischen, rassistischen oder diskriminierenden Bezug haben,
• Werbung beinhalten, es sei denn, der Empfänger ist mit der Zusendung einverstanden,
• schwerwiegend gegen die Interessen von Oliver Devey verstoßen.

5.4 Die Bewerbung von Mehrwertdiensten mit Mehrwertrufnummern und Premium Rate SMS durch den Auftraggeber ist nur nach vorheriger Prüfung durch Oliver Devey möglich. Oliver Devey behält sich vor, vom Kunden versendete Nachrichten zur Bewerbung ungeprüfter Mehrwertdienste nicht an die Netzbetreiber auszuliefern. Diese Nachrichten werden laut Preisliste berechnet.

§ 6 Vergütung & Konditionen

6.1 Die aktuell gültigen Preise für die Versendung bzw. den Empfang der SMS in die deutschen Mobilfunknetze sind der aktuellen Preisliste zu entnehmen. Die Konditionen für den Versand in internationale Netze erhalten Sie auf Anfrage. Die Konditionen werden in Anlehnung an die Marktverteilung der Mobilfunknetze kalkuliert (siehe Preisliste). Sollte die Verteilung der monatlich an Oliver Devey übermittelten SMS bei einem der Netze um mehr als 3% abweichen, ist die Oliver Devey berechtigt, die Abrechnung getrennt nach den einzelnen Mobilfunknetzen vorzunehmen. Die Konditionen für die mobilfunknetzabhängige Abrechnung erhält der Kunden auf Anfrage.

6.2 Alle Preise verstehen sich brutto, inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

6.3 Die Vergütung wird vierteljährlich in Rechnung gestellt, erstmalig für das Quartal, das auf die Inbetriebnahme der Dienstleistung gemäß Vertrag folgt. Fällig ist die Zahlung sofort nach Erhalt der Rechnung.

6.4 Bei Nutzung der Zahlungsart Lastschrift behalten wir uns vor, für jede nicht ausgeführte Lastschrift die Gebühren für die Rücklastschrift (€ 3,-) sowie ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von € 5,- zu erheben.

6.5 Oliver Devey ermittelt vierteljährlich die Anzahl der SMS, die vom bzw. zum Auftraggeber übermittelt worden sind. Diese Anzahl bildet die Grundlage für die jeweilige Rechnungslegung. Maßgeblich für den SMS-Versand ist hierbei die Anzahl der SMS, die bei Oliver Devey eingegangen sind, unabhängig davon, ob sie an den Empfänger übermittelt werden konnten, es sei denn, Oliver Devey trifft bezüglich der Nichtübermittlung ein Verschulden.

6.6 Vereinbarungen zum Mindestversandvolumen entnehmen Sie bitte der aktuellen gültigen Preisliste. Die Verpflichtung zum Versand des genannten SMS Mindestvolumens beginnt ab dem Folgemonat der Vertragsunterzeichnung.

6.7 Soweit vom Auftraggeber weitere Dienstleistungen wie z.B. Beratung bzw. individuelle Einrichtung eines SMS-Services in Anspruch genommen werden, werden diese gesondert nach Aufwand abgerechnet. Hierüber soll eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden.

6.8 Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so ist der ausstehende Betrag mit 4% über dem Basiszinssatz nach dem Diskontsatzüberleitungsgesetz zu verzinsen.

6.9 Vertraglich festgelegte Sendevolumen müssen, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb eines Monats ab Vertragsbeginn aufgebraucht werden. Nach Ablauf des Monats- oder Vereinbarungszeitaums noch nicht versendete Nachrichten verfallen ersatzlos und werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

§ 7 Änderung technischer Parameter
Zur Aufrechterhaltung oder zur Verbesserung des Dienstes kann Oliver Devey Änderungen und Modifikationen an der Übergabe-Schnittstelle oder an der für die Abwicklung des Dienstes genutzten Infrastruktur in dem Umfang durchführen, wie dies unter Berücksichtigung der berechtigten Auftraggeberinteressen zumutbar ist. Voraussehbare Änderungen und Umstellungen werden dem Auftraggeber im voraus bekannt gegeben.

§ 8 Vertragsänderungen

8.1 Oliver Devey ist zur Änderung der vom Auftraggeber zu zahlenden Entgelte berechtigt, wenn die Marktbedingungen (z.B. Einkaufspreise) sich entsprechend ändern. Preisänderungen werden ohne Einhaltung einer Übergangsfrist sofort nach Bekanntgabe wirksam. Die Information über die Preisänderung an den Kunden erfolgt per E-Mail, Fax oder Post.

8.2 Oliver Devey ist darüber hinaus zur Änderung seiner vertraglichen Leistungen und vom Auftraggeber zu zahlender Entgelte berechtigt, soweit die Änderungen für den Auftraggeber keinerlei Beeinträchtigung seiner Rechte darstellen. Über entsprechende Änderungen wird der Kunde schriftlich informiert.

8.3 Oliver Devey ist zu Vertragsänderungen ferner berechtigt, soweit dies wegen veränderter technischer Rahmenbedingungen zur Aufrechterhaltung des Dienstes oder aus geänderten rechtlichen Vorgaben, insbesondere seitens der Gerichte oder der zuständigen Aufsichtsbehörden, erforderlich ist. Einseitige Änderungen der Entgelte sind auch bei Änderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen möglich, Änderungen der Leistungen, wenn ein sonstiger triftiger Grund gegeben ist. Die Änderungen müssen für den Auftraggeber zumutbar sein.

8.4 Soweit Oliver Devey von seinem Änderungsrecht nach dem vorstehenden Absatz Gebrauch macht, kann der Auftraggeber das Vertragsverhältnis außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Der Auftraggeber wird auf die Änderungen und sein Kündigungsrecht hingewiesen. Die Änderung wird mit diesem Hinweis an den Auftraggeber wirksam. Das Kündigungsrecht erlischt einen Monat nach dem entsprechenden Hinweis.

8.5 Das Recht zu Vertragsänderungen nach den gesetzlichen Regelungen bleibt unberührt.

§ 9 Haftung

9.1 Schadensersatzansprüche gegen Oliver Devey wegen des Ersatzes von Vermögensschäden sind auf Fälle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns beschränkt. Oliver Devey haftet für einfache Fahrlässigkeit jedoch dann, wenn die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (sogenannte Kardinalpflicht) vorliegt. In diesem Fall ist die Haftung für Vermögensschäden hinsichtlich deren Umfangs auf den unmittelbaren Vermögensschaden und hinsichtlich deren Höhe auf den voraussehbaren Schaden begrenzt. Soweit die Haftung Oliver Devey ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, die Gewährleistung wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft sowie Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden bleiben von diesen Regelungen unberührt.

9.2 Oliver Devey haftet weder für etwaiges Fehlverhalten auf Seiten der GSM-Netzbetreiber noch für höhere Gewalt oder technische Störungen, die in den Zuständigkeitsbereich anderer Unternehmen fallen (z. B. Übertragungswege von Telekommunikationsunternehmen oder Störungen bei Zugangsprovidern). Etwaige Ansprüche, die Oliver Devey in einem solchen Fall zustehen, werden an den Auftraggeber im voraus abgetreten. Oliver Devey haftet im Hinblick auf die GSM-Netzbetreiber nur für die ordnungsgemäße Auswahl (weitergeleiteter Auftrag).

9.3 Oliver Devey haftet insbesondere nicht für Schäden die dadurch entstehen, dass Inhalte aufgrund von Umständen außerhalb der Sphäre von Oliver Devey, z.B. aufgrund mangelnder Verfügbarkeit eines TK-Netzes Dritter oder fehlerhafter Konfiguration des Endgerätes, nicht oder nur verzögert für den Auftraggeber bzw. dessen Endkunden verfügbar sind. Die Haftung für mittelbare und Folgeschäden, wie zum Beispiel Verlust von Umsatz oder Gewinn, ist insoweit ausgeschlossen.

9.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, Oliver Devey von allen Schäden, Verlusten und Aufwendungen (einschließlich Rechtsberatungsgebühren und -auslagen) freizustellen, die Oliver Devey insgesamt oder einzeln im Rahmen von Gerichtsverfahren oder infolge drohender oder geltend gemachter Ansprüche zu leisten hat, die aufgrund der vom Auftraggeber versendeten SMS einschließlich Inhalts gegen Oliver Devey geltend gemacht werden.

§ 10 Vertragsdauer und Beendigung

10.1 Soweit nichts anderes vereinbart wird, beginnt der Vertrag mit Einrichtung im System und hat keine Mindestlaufzeit. Der Vertrag kann beidseitig vierteljährlich jeweils zum Quartalsende (31 März, 30.Juni, 30.September & 31.Dezember) gekündigt werden.

10.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, soweit die jeweils andere Partei ihre Geschäftstätigkeit einstellt, zahlungsunfähig wird, über ihr Vermögen ein lnsolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Antrag auf Eröffnung über ihr Vermögen gestellt wird.

10.3 Für Oliver Devey besteht ein sofortiges außerordentliches Kündigungsrecht, wenn der Auftraggeber mit einer Zahlung mehr als zwei Monate im Rückstand ist.

10.4 Für den Auftraggeber besteht ein sofortiges außerordentliches Kündigungsrecht für den Fall, dass Oliver Devey auf Dauer technisch nicht mehr in der Lage ist, SMS in das GSM-Netz zu speisen.

10.5 Über die Bestimmung der vorstehenden Ziff. 10.2 hinausgehend hat Oliver Devey das Recht, den Vertrag schriftlich fristlos zu kündigen, wenn der Auftraggeber im Rahmen der Zusammenarbeit gegen Gesetze, sonstige staatlichen Vorschriften oder gegen seine Pflichten aus Ziff. 5.2 und 5.3 verstößt.

§ 11 Vertraulichkeit
11.1 Die Parteien vereinbaren, alle Informationen, die sie von der jeweils anderen Partei über deren Geschäftsbetrieb, Finanzen, Geschäftspartner, Technologie und sonstige Angelegenheiten erlangen, insbesondere Informationen in Bezug auf diesen Vertrag, ungeachtet der Art der Information („Vertrauliche Informationen“) streng vertraulich zu behandeln.

11.2 Die Parteien dürfen vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei an ihre Organe, Führungskräfte, Angestellten, Beauftragten oder Berater (im folgenden zusammenfassend bezeichnet als ,,Repräsentanten“) weiterreichen, soweit diese die entsprechenden Informationen zur Erreichung der Zwecke dieses Vertrages benötigen. Soweit es sich bei den Repräsentanten nicht um Organe oder Führungskräfte handelt, dürfen vertrauliche Informationen an sie nur weitergegeben werden, sofern sich die Repräsentanten entweder schriftlich dazu verpflichtet haben, die vertraulichen Informationen in Übereinstimmung mit dieser Ziff. 10 zu behandeln oder aber die Repräsentanten bereits aufgrund gesetzlicher bzw. standesrechtlicher Vorschriften zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet sind.

11.3 Die Parteien haften jeweils für jede Verletzung dieser Vereinbarung durch ihre Repräsentanten, verbundene Unternehmen und deren Repräsentanten. Sie verpflichten sich jeweils auf eigene Kosten, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Repräsentanten, verbundene Unternehmen und deren Repräsentanten davon abzuhalten, vertrauliche Informationen unter Verstoß gegen vorstehende Ziffer 11.2 weiterzuleiten oder zu gebrauchen.

11.4 Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei, die jedoch nicht in unangemessener Weise vorenthalten werden darf, ist keine der Parteien befugt, eine Pressemitteilung oder eine öffentliche Erklärung über die Existenz, den Gegenstand oder die Bedingungen dieses Vertrags, oder die andere Partei, oder ihr derzeitiges oder geplantes Geschäft oder Leistungen abzugeben.

11.5 Die Vertraulichkeitsverpflichtungen nach dieser Ziff. 11 bleiben für die Dauer von zwei (2) Jahren nach Beendigung dieses Vertrages in Kraft.

§ 12 Sonstige Bestimmungen
12.1 Eine Aufrechnung des Auftraggebers gegenüber Oliver Devey nur möglich, wenn die Forderung des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Entsprechendes gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber.

12.2Oliver Devey, die Erfüllung seiner Verpflichtungen ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.

12.3 Jede Änderung der Bestimmungen dieses Vertrags bzw. seiner Anlagen bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.

12.4 Falls eine der Parteien es versäumt, eines ihrer Rechte nach diesem Vertrag durchzusetzen, gilt dies nicht als Verzicht auf ein solches Recht.

12.5 Ist ein Teil, eine Bedingung oder eine Klausel dieser Vertrags nicht gültig oder vollstreckbar, hat dies keinerlei Auswirkung auf die übrigen Bestimmungen dieses Vertrags.

12.6 Die Anlagen zu diesem Vertrag bilden einen Bestandteil dieses Vertrages. Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen dieses Vertrags und seiner Anlagen sind die Anlagen maßgebend.

12.7 Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Streitigkeiten, die aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen, wird Vechta als Gerichtsstand vereinbart.